Das Strafverfahren


Kosten der Strafverteidigung

 

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung.


Die gesetzlichen Gebühren für einen vom Mandanten frei ausgewählten und beauftragten Verteidiger (Wahlverteidiger) richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist gesetzlich geregelt, welche Verteidigertätigkeiten welchen Gebührentatbestand auslösen. Das Gesetz legt dabei für die jeweiligen Gebührentatbestände einen bestimmten Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Verteidiger unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Art, des Umfangs und der Bedeutung der Sache die konkrete Gebührenhöhe im Einzelfall bestimmt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.


Anstelle der gesetzlichen Gebühren können Mandant und Verteidiger auch eine Vergütungsvereinbarung treffen. Dies ist gerade in Strafrechtsfällen üblich. In der Regel werden im Rahmen einer solchen Vergütungsvereinbarung Pauschalvergütungen oder Zeithonorare mit festen Stundensätzen vereinbart. Die Höhe der Pauschale oder des Stundensatzes hängt dabei wieder insbesondere von der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Einzelfall ab.