Transparenz ist wichtig: Die Frage nach der Höhe der Anwaltsvergütung ist eine Selbstverständlichkeit.
Üblich ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung. Diese wird schriftlich abgeschlossen und nach abgeleisteten Stunden oder einer Pauschale abgerechnet. Dadurch wird - für beide Seiten bindend - eine der Angelegenheit und dem Umfang der Sache angemessene Vergütung erreicht.
Sofern ausnahmsweise keine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden soll, ist nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abzurechnen. Hier sieht das RVG in Strafsachen Rahmenbeträge vor, deren Höhe - wiederum in Abhängigkeit vom Umfang der Tätigkeit und ihrer Bedeutung - variieren und - soweit mehr als ein Hauptverhandlungstag erforderlich wird - weiter steigen, je nachdem vor welchem Gericht und in welcher Instanz (Eingangs-, Berufungs-, oder Revisionsinstanz) das Verfahren geführt wird.
Eine Vergütungsvereinbarung leistet daher Transparenz und Effizienz im Sinne von Kostenzufriedenheit und dient damit beiden Seiten.
Kanzlei BLAZEVSKA
Adrijana Blazevska-Gkiztavidis
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