Das Strafverfahren


Was ist ein Strafverfahren und wozu dient es

 

Das Strafrecht regelt im Strafgesetzbuch (StGB) und zahlreichen anderen Gesetzen des sog. Nebenstrafrechts (z.B. Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Abgabenordnung), welche sozialschädlichen Verhaltensweisen unter Strafandrohung verboten sind und welche Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften drohen. So heißt es beispielsweise in § 263 Abs. 1 StGB:


„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“


Durch die Strafvorschriften sollen die Grundwerte bzw. wichtigen Rechtsgüter der staatlichen Gemeinschaft geschützt und der Rechtsfrieden bewahrt werden.


Das Strafverfahren dient nun der Durchsetzung dieser Ziele. Seine Aufgabe ist es, in einem rechtlich geordneten Verfahren festzustellen, ob sich eine Person eines Verstoßes gegen Strafvorschriften schuldig gemacht hat, ein entsprechendes Urteil zu ermöglichen und dieses gegebenenfalls durchzusetzen.


Gesetzliche Grundlagen des Strafverfahrensrechts sind in erster Linie die Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Weitere Verfahrensregelungen sind u.a. enthalten im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Grundgesetz (GG) und in der Menschenrechtskonvention (MRK).

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