Mandanteninformation


Auf keinem anderen Rechtsgebiet vermag der Staat mit mehr Macht in die Rechte der Bürger einzugreifen als im Strafrecht. Nirgends können die Konsequenzen staatlichen Handelns für den Einzelnen einschneidender sein als hier. Festnahmen, Verurteilungen, Freiheitsstrafen und andere Maßnahmen haben für die Betroffenen in der Regel traumatische Folgen und ändern das Leben oft grundlegend. Nur durch Kompetenz, konsequente und zielorientierte Spezialisierung sowie Erfahrung ist eine Strafverteidigung in der Lage, den spezialisierten und mächtigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auf Augenhöhe zu begegnen.

 

In der täglichen Praxis als Strafverteidiger erlebt man es immer wieder, dass die um Rat suchenden Mandanten, gegen die erstmals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, oftmals nicht wissen, was auf sie zukommt und wie im Einzelnen das Verfahren abläuft. Diese Personen bekommen von der Polizei Vernehmungsbögen oder Vorladungen zu Beschuldigtenvernehmungen, erhalten Anklageschriften von der Staatsanwaltschaft oder Strafbefehle vom Gericht oder werden von einem Gericht zu einer Hauptverhandlung geladen. Hat man mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten noch keinerlei Erfahrungen gemacht und wird man einer Straftat beschuldigt, ist die Verwirrung und Angst oft groß. Es besteht Ungewissheit darüber, mit wem man es in den einzelnen Verfahrensabschnitten zu tun hat, was mit einem denn eigentlich „geschieht" und was die einzelnen Institutionen für Aufgaben und Rechte haben.


Im Folgenden wird Ihnen daher ein kurzer Überblick gegeben über die Aufgaben, die Bedeutung und den Ablauf eines Strafverfahrens. [MEHR...]

 

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