Im Notfall


Verhalten bei einer polizeilichen oder staatsanwaltlichen Hausdurchsuchung:

 

Benachrichtigen Sie sofort den Verteidiger Ihres Vertrauens!

Schweigen Sie!

 

Selbstverständlich dürfen Sie während der staatlichen Zwangsmaßnahme soviel und so oft Sie wollen telefonieren. Sie sind auch keinesfalls verpflichtet, Fragen der Beamten oder der Staatsanwälte zu beantworten. Denn ein Durchsuchungsbeschluss erlaubt es dem Staat (nur), Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume zu betreten und natürlich zu durchsuchen und bestimmte Gegenstände / Unterlagen / Daten zu beschlagnahmen.

 

Erklären Sie sich bitte in keinen Fall mit der Sicherstellung (freiwillige Herausgabe) von Gegenständen / Unterlagen / Daten einverstanden, sondern widersprechen Sie stets, ohne körperlichen Widerstand zu leisten. Falls Sie sich unsicher sind und nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, geben Sie bitte überhaupt keine Erklärungen (weder mündlich noch schriftlich) ab und verweigern auch Ihre Unterschrift. Damit vermeiden Sie Fehler und machen Sie auch nicht verdächtig.

 

Bitte sehen Sie in jedem Fall davon ab, sich zu irgendwelchen Vorwürfen / Vorhalten zu äußern. In dieser Situation bringt das absolut nichts. Bitte bedenken Sie, die handelnden Personen halten Sie im Zweifel für schuldig und Sie werden es nicht fertig bringen, diese Menschen an Ort und Stelle vom Gegenteil zu überzeugen. Also schweigen Sie und beantworten keine Fragen, insbesondere nicht während einer Zigaretten- oder Kaffepause. Sie sind nicht verpflichtet, Auskünfte zu geben. Denn das Grundgesetz schützt Sie davor, nicht an Ihrer eigenen Überführung / Verurteilung mitzuwirken (Grundsatz: "nemo tenetur se ipsum accusare").

 

Auf alle Fälle lassen Sie sich bitte immer den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und bestehen Sie auch darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird. Hierauf haben Sie einen Anspruch. Achten Sie bitte darauf, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll (in der Regel “Teil B”) vermerkt werden. Dabei sollen die Gegenstände so bezeichnet sein, dass diese tatsächlich nur aufgrund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.

 

Last but not least versuchen Sie, für sich Kopien von den sichergestellten Unterlagen zu fertigen. Das ist erlaubt und notwendig, da diese Gegenstände (Originale) - möglicherweise für lange Zeit zwecks Auswertung - beim Staat verbleiben.

 

 

Verhalten im Falle Ihrer (vorläufigen) Festnahme:

 

Benachrichtigen Sie sofort den Verteidiger Ihres Vertrauens!

Erreichen Sie diesen nicht, bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens darum, das immer weiter zu versuchen, bis dass Ihr Verteidiger erreicht worden ist.

Schweigen Sie!

 

Beantworten Sie keine Fragen und machen auch bitte keine Angaben zur Sache. Denn das hilft Ihnen überhaupt nicht weiter, egal, was die Beamten in der konkreten Situation behaupten werden.

 

Sie nennen lediglich Ihren Namen und Ihre Meldeanschrift.

 

In allen Notfallsituationen ist eine ständige Erreichbarkeit unter 0163 / 2599520 oder 0221-92042139 gewährleistet.